BARNIM ENERGIE - Fragen zu den Gasumlagen

Weshalb kann der Gesetzgeber neue Umlagen mit meinem Gaspreis erheben?

Die gesetzliche Grundlage für die Gasbeschaffungsumlage findet sich im Energiesicherungsgesetz Paragraf 26. Darin ist geregelt, dass die Bundesregierung per Verordnung die Einführung einer Gasumlage bestimmen kann – unter der Voraussetzung, dass in Deutschland eine Störung der Gasversorgung vorliegt; und Unternehmen der Gasversorgung staatliche Unterstützung benötigen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Die Verordnung ist am 9. August 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 1. April 2024.

Die Speicherumlage ist im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35 festgelegt. Mit dem Geld werden die Kosten gedeckt, die für das zusätzliche Erdgas zum Befüllen der Gasspeicher anfallen: Wenn die gesetzlichen Füllstandsvorgaben nicht allein durch den Markt erreicht werden, muss Trading Hub Europe (THE) zusätzliche Mengen einkaufen. Als Marktgebietsverantwortlicher ist THE gesetzlich dazu verpflichtet.

Was passiert mit dem Geld aus der Gasbeschaffungsumlage?

Mit dem Geld werden gasimportierenden Unternehmen 90 Prozent der Mehrkosten für die derzeit wichtige Ersatzbeschaffung erstattet. Viele Gasimporteure haben langfristige Verträge mit Gazprom. Barnim Energie bezieht von diesen Importeuren Gas. Gazprom liefert aber nun kaum noch Gas nach Deutschland – aus politischen Gründen. Importeure wie Uniper müssen nun das fehlende Gas teilweise zum zehnfachen Preis einkaufen. Diese Mehrkosten werden mit der Gasumlage auf alle Verbraucher verteilt. Ohne diese Umlage wären die Importeure pleite, und Barnim Energie bekäme dann kein Gas mehr. Die Wohnungen würden kalt bleiben. Dies wird durch die Umlage verhindert.

Die Gasbeschaffungsumlage beträgt pro Kilowattstunde 2,419 Cent netto. Energieversorger wie Barnim Energie müssen für jede Kilowattstunde, die sie bei ihren Kunden abrechnen, die staatliche Umlage abführen.

Wie lange wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben?

Der finanzielle Ausgleich für Gasimporteure ist zeitlich befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024. Die Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto hat der Gesetzgeber für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 21. Dezember 2022 festgelegt. Zum 1. Januar 2023 wird der Betrag neu berechnet und veröffentlicht.

Was passiert mit dem Geld aus der Speicherumlage?

Die Gasspeicher dienen der Versorgungssicherheit. Im Winter wird deutlich mehr Gas benötigt, als importiert werden kann. Der Ausgleich erfolgt über die eingespeicherten Mengen. Wegen des kalten Winters 2021 waren die Speicher kaum noch gefüllt. Außerdem befand sich der größte europäische Speicher bis vor kurzem im Besitz der Gazprom. Diese hat ihre Speicher überhaupt nicht befüllt. Ziel ist es nun, die gesetzlich vorgegebenen Füllstände zu erreichen. Mit dieser Aufgabe ist die Trading Hub Europe beauftragt. Die Kosten für den Einkauf der erforderlichen Gasmengen werden über die Speicherumlage auf alle Kunden verteilt. Den Mindestwert der Speicherstände hat der Gesetzgeber genau festgelegt: zum 1. September 75 Prozent, zum 1. Oktober 85 Prozent und zum 1. November 95 Prozent.

Die Gasspeicherumlage wurde am 18.08.2022 bekanntgegeben: Sie beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto.

Wie lange wird die Gasspeicherumlage erhoben?

Die Gasspeicherumlage wird vom 1. Oktober bis zum 1. April 2025 erhoben. Die Höhe von 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto hat der Gesetzgeber am 18. August 2022 festgelegt, sie wird jedoch regelmäßig überprüft und kann angepasst werden.

Was ist die Bilanzierungsumlage und was hat die mit der aktuellen Gassituation zu tun?

Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Jetzt wurde sie auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto angehoben. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.

Wie wirken sich die Umlagen auf meinen Gaspreis aus?

Die Gasbeschaffungsumlage beträgt pro Kilowattstunde 2,419 Cent netto. Die Speicherumlage liegt bei 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Die Bilanzierungsumlage beträgt 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt macht das eine Erhöhung von 3,048 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden wären das 490 Euro Mehrkosten in einem Jahr, inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer.

Wird auf die Gasumlagen die Mehrwertsteuer erhoben?

Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bunderegierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas angekündigt – sie soll auf 7 Prozent fallen.  

Was heißt das für mich als Kundin/Kunde  von Barnim Energie?

Im September informieren wir alle betroffenen Kunden, wie hoch die Umlagenbelastung konkret sein wird.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen. 

Was kann ich tun, um meine Energierechnung zu vermindern?

Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jede und jeder kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten. Die Online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen.